Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Was ist die Steuer-ID?

Seit 2008 hat jeder, der mehr als 82 Millionen Bundesbürger eine individuelle Steueridentifikationsnummer, welche ein Leben lang gültig ist und Kindern bei der Geburt zugeteilt wird. Durch ein Zufallsprinzip wird eine aus elf Ziffern bestehende ID-Nummer gebildet. Die Steuer-ID dient vor allem dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Sie kommt aber auch bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Elstam) zum Einsatz.

Wozu wurde die ID-Nummer eingeführt?

Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer ist Bestandteil der EGovernment-Strategie der Bundesregierung. Grund hierfür ist die Erleichterung der steuerlichen Angelegenheiten. Auch wenn Deutschland, was das elektronische Zeitalter angeht, hinter vielen Ländern her hinkt, ist dies ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gewesen.

Die Identifikationsnummer modernisierte das, aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende, Lohnsteuerverfahren. Bürokratie wurde mit der Steuer-ID abgebaut, die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht und somit für die Bürger vereinfacht. Seit ihrer Einführung können Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug wirksamer bekämpft werden. Damit leistet die Identifikationsnummer auch einen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit.

Wie ging die Einführung vonstatten?

Es war eine Mammutaufgabe und der größte Verwaltungsakt der Geschichte der BRD. Am 1. Juli 2007 hatten rund 5300 Meldebehörden und alle Finanzämter der Bundesrepublik begonnen, die Daten von über 80  Millionen Bürgern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu senden. Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die IT-Aufgaben für steuerliche Verfahren erledigte das Zentrum für Informationsverarbeitung
und Informationstechnik (ZIVIT). Nachdem diese Datenflut bearbeitet war, wurde mit dem Briefversand der Mitteilungen, an jeden der in Deutschland gemeldet ist begonnen. Das BZSt schätzt das Gesamtgewicht der damaligen Briefpost auf 1000  Tonnen.

Damit diese Daten immer auf dem neuesten Stand sind, jedes Baby und jeder Zuwanderer eine Steueridentifikationsnummer bekommt und jeder Verstorbene aus dem Bestand gelöscht wird, übermitteln die Meldebehörden seit dem 1. Juli 2007 diese Veränderungen täglich dem BZSt. Das BZSt muss dann, ebenso täglich, alle Änderungen in die Datenbank einpflegen. Zu Beginn der Aktion gab es noch doppelt vergebene Nummern, sogenannte Dubletten. Erst 2014 wurde bekannt, dass 2007 in rund 160.000 Fällen zwei Identifikationsnummern an einen Bürger gingen oder eine Identifikationsnummer an zwei Bürger vergeben wurde. Heute kommt dieser Fauxpas allerdings nicht mehr vor, da alle Nummern abgeglichen wurden und werden.

Wie bekomme ich meine Steuer-ID und die meines Kindes?

Genau genommen gar nicht, denn jeder Bundesbürger hat 2008 seine nicht veränderbare Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Um Kindergeld von den Familienkassen zu bekommen, müssen Eltern seit Januar 2016 die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes vorlegen. Viele Eltern waren und sind verunsichert und wissen nicht, wo sie die Steuer-ID ihres Babys herbekommen. Auch hier ist die Antwort leicht: Babys bekommen diese automatisch, sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Die Steuer-ID Ihres Nachwuchses wird Ihnen automatisch per Post zugestellt. Hier müssen Sie keine Anträge stellen.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Es kann immer mal passieren, dass Papiere verloren gehen, nie ankamen oder man sie einfach nicht wiederfinden kann. Für diesen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten wieder an seine Steuer-ID zu gelangen.

Zum einen ist die Steueridentifikationsnummer seit 2008 auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder Ihrem Rentenbescheid, jeweils oben links, vermerkt. Auch auf dem Informationsschreiben, dass an jeden Bundesbürger 2008 verschickt wurde, steht Ihre persönliche IdNr. Im Oktober/November 2011 wurde ein weiteres Schreiben von Ihrem zuständigen Finanzamt an Sie verschickt, indem über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert wurde.

Ihr zuständiges Finanzamt nimmt im Übrigen Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug auch ohne Steueridentifikationsnummer an, da sie dort vorliegt und von den Mitarbeitern des Finanzamts nachgetragen wird.

Auch hier steht Ihre ID-Nummer. Wenn Sie diese auch nicht mehr wiederfinden können oder sie bei z.  B. einem Umzug verloren gingen, können Sie die ID-Nummer auch erneut beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird Ihnen dann Ihre Steuer-ID aus datenschutzrechtlichen Gründen postalisch zusenden. Das gleiche können Sie auch für Ihr Kind beantragen, wenn Sie dessen ID nicht kennen.

Wie beantrage ich die erneute Zusendung meiner Steuer-ID?

Sie füllen das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus. Oder nutzen Sie unser Steuer-ID-Antragsformular, um es postalisch oder per E-Mail bei dem Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn anzufordern. Um für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer beantragen zu können, gehen Sie ebenso vor und/oder nutzen Sie unser Antragsformular für die Steuer-ID Ihres Kindes

 

Steuer-ID Antragsformular-Erwachsene
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Steuer-ID Antragsformular-Kinder
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Die Steuer-ID und Freistellungsaufträge

Seit Anfang 2011 brauchen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer, um einen bestehenden Freistellungsauftrag zu ändern oder einen neuen zu erteilen.

Die Kassen, Behörden und die IdNr.

Bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden und damit auch den Kassen (z.  B. Familienkasse und Rentenkasse) und Behörden (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Amt für Soziales) ist sie grundsätzlich zu verwenden. Diese Maßnahme ist bei der Bekämpfung von illegalem oder doppeltem Bezug von Leistungen ausschlaggebend. Die Krankenkassen fragen ebenso nach der Steueridentifikationsnummer, da die Beiträge als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden können.

In Deutschland einkommensteuerpflichtig, aber im Ausland gemeldet

Jemand, der im Ausland lebt und gemeldet ist, aber in Deutschland Einkommen erzielt ist beschränkt oder auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Somit ist auch für diese Person eine IdNr. nötig. Mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung wird automatische eine Steuer-ID zugeteilt und postalisch mit dem Einkommensteuerbescheid (oder auch früher separat) mitgeteilt.

Neubürger (Ausländer) und die Identifikationsnummer

Sobald ein neuer Bürger beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist, informiert dieses das BZSt und die Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch per Post zugestellt. Diese muss durch den Neubürger dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Rentner im Ausland

Alle deutschen Rentner haben ebenfalls eine Steueridentifikationsnummer erhalten – hierbei spielt es keine Rolle, ob sich der Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland befindet. Diese werden von den Rentenkassen initiiert, die dem Finanzamt die Höhe der Rente mitteilt, wofür eine Steuer-ID benötigt wird. Seit 2005 sind Renten steuerpflichtig und auch im Ausland lebende Rentenempfänger sind verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wenn Rentner in einem Land leben, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht und Deutschland in diesem Abkommen das Besteuerungsrecht für die Rente aus Deutschland zugewiesen wurde.

Erben und Bevollmächtigte

Um die Identifikationsnummer eines verstorbenen Angehörigen mitteilen zu können, ist der Nachweis über die Gesamtrechtsnachfolge (§  45 Abgabenordnung) erforderlich. Alle Nachweise, wie der Erbschein und die Sterbeurkunde, werden an das Bundeszentralamt für Steuern geschickt, welches daraufhin die ID-Nr. des Verstorbenen postalisch mitteilt.

Die Mitteilung einer Identifikationsnummer an Bevollmächtigte – also Dritte – ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, kann aber mit einer Kopie der erteilten Vertretungsvollmacht und des Personalausweises des Auftraggebers bei dem BZSt angefordert werden. Das Anfrageverfahren kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

In beiden Fällen ist die Adresse für die Anfragen diese hier:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Betreuer

Sofern die Bestellung als Betreuer und der Umfang der Betreuung nachgewiesen werden, kann die Steueridentifikationsnummer des Betreuten unter der folgenden E-Mail beantragt werden. Sie wird dann postalisch zugestellt. Pers-Id-SIC@bzst.bund.de

Lohnsteuerabzugsmerkmale für Lebenspartner

Seit dem 1. November 2015 übermitteln die Meldebehörden Informationen, wie die Steuer-ID, an das BZSt, die für die Bildung der ELStAM bei Lebenspartnern benötigt werden. Mithilfe dieser Daten wird die zutreffende Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft automatisch gebildet und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug gemeldet. Wenn jemand dies nicht möchte, weil er nicht will, dass sein Arbeitgeber erfährt, dass eine Ehe oder Lebenspartnergemeinschaft besteht, kann er dem bei Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft widersprechen. Auch kann man unter den möglichen Steuerklassenkombinationen frei wählen und muss nicht die Defaulteinstellung IV/IV wählen.

Ist das alles rechtlich korrekt?

Mehr und mehr wird diese Nummer zum Bürger-Identifikationsmerkmal, welches nicht nur im Schriftverkehr mit dem Finanzamt eine große Rolle spielt. Die Daten, die zu der Steuer-ID gehören, sind zwar nur beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und dürfen ausschließlich für Zwecke des Fiskus eingesetzt werden, aber die Nummer an sich ist quasi in aller Munde. Banken, Familienkassen, Arbeitsagenturen, Arbeitgeber sowie Renten- und Krankenversicherungsträger fordern diese Erkennungsnummer ebenfalls an. Auf der einen Seite kann so Steuer- und Sozialbetrug vermieden werden, auf der anderen Seite ist es ein großer Schritt in Uniformität und gläserner Bürger.

Eben diese so oft verwendete und endgültige Nummer, die für jeden Menschen in der Bundesrepublik steht, stand deshalb in starker Kritik von Datenschützern und Humanisten, da die Verfassungskonformität der Identifikationsnummer angezweifelt wurde. Der Bürger reduziert auf eine Nummer? Sammelklagen hatten jedoch keinen Erfolg und am 22. Juli 2013 wies das Bundesministerium der Finanzen mit Berufung auf das BFH-Urteil vom 18. Januar 2012 – II R 49/10 zurück.

Herr Steinbrück und der Award

Der damalige Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück, wurde für die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer mit dem Hohnpreis „Big Brother Award“ ausgezeichnet. Dieser Preis wird von Mitgliedern verschiedener Vereine für Daten- und Menschenrechtsschutz verliehen. „Preisträger“ sind jedes Jahr Firmen, Organisationen und Personen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. 2007 war es Steinbrück, der mittlerweile bis auf Weiteres aus der Politik ausgeschieden ist und heute (Stand November 2016) beruflich den Vorstand der ING-DiBa-Bank berät.

Rechtliches zur Steuer-Identifikationsnummer

Das 2003 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz regelte in §§  139a bis 139d der Abgabenordnung (AO) die Vergabe eines Identifikationsmerkmals an alle Bürger. Das Bundeszentralamt für Steuern erhielt zur gleichen Zeit den Auftrag, jedem Bürger ein Identifikationsmerkmal zum Zweck der Identifizierung in Besteuerungsverfahren zuzuteilen.
Alle in diesem Zuge bei dem Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten dürfen nach §  139b Abs.  4 Abgabenordnung nur zu diesen Zwecken gespeichert werden:

  • Sicherstellung, dass ein Bürger nur eine einzige ID-Nummer erhält und keine Dubletten auftauchen
  • Zweifelsfrei die ID-Nr. eines Steuerpflichtigen festzustellen
  • Die Zuständigkeit der Finanzämter für diese Person zu klären
  • Daten aufgrund von Gesetzen und Abkommen an andere Staaten zu übermitteln*
  • Den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen erteilen Rechte zu ermöglichen

*Dieser Punkt war einer der ausschlaggebenden bei den Sammelklagen, die die Gerichte 2007 und 2008 überfluteten.

Weitere Identifikationsnummern außer der Steuer-ID

Auch wenn der Trend hin zur Norm und Vereinfachung geht, sieht die Realität noch so aus, dass wir uns neben der Steuer-Identifikationsnummer immer noch mit weiteren Steuernummern herumplagen müssen. Die Steuernummer der Grundsteuer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.) für Gläubiger innerhalb der Europäischen Union oder die Umsatzsteuernummer (USt) für die im Inland anfallende Umsatzsteuer – nur eine Nummer reicht auch weiterhin nicht. Bald kommt noch die, für 2021 anvisierte und in §  139a  AO beschlossene, Wirtschafts-Identifikationsnummer für Selbstständige, juristische Personen und Personenvereinigungen. Wir sind eben doch noch mehr als eine Nummer …

Hilfreiche Links für Sie:

Die Website des für Sie zuständigen Finanzamts suchen: http://finanzamt.de
Die Website des Bundeszentralamts für Steuern: www.bzst.de
Die eigene Steuer-ID oder die Steuer-ID des eigenen Kindes neu zugeschickt bekommen: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Wichtig: Alle in diesem Artikel und den dazugehörigen Formularen enthaltenen Informationen sowie die nicht von uns erstellten externen Links, haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Angebot ersetzt keine Beratung durch einen Angestellten des Finanzamts, des Bundeszentralamts für Steuern oder einen Steuerberater! Wir können und dürfen auch keine steuerliche Beratung durchführen. Wir beantworten gerne Fragen zu der Handhabung unserer Formulare, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung.