Steuererklärung 2017 – Was ist neu?

Was ändert sich für Sie in der Steuererklärung 2017

Steuererklärung 2017 - Was ist neu?Steuern zahlt wohl niemand gerne. Für die Steuererklärung Rechnung für Rechnung und Quittung für Quittung zu sortieren, einzutragen und sich mit der Thematik auseinanderzusetzen schreckt viele Deutsche so ab, dass nur etwa zwei Drittel derer, die wahrscheinlich eine Steuererstattung erwarten könnten, überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und fast alle anderen warten bis zum letzten Tag der Abgabefrist, da es oft in die gleiche Wohlfühlkategorie fällt, wie ein Zahnarztbesuch. Die gute Nachricht ist: Für 2017 gibt es eine neue Fristverlängerung. Ob die anderen Nachrichten auch so gut sind, beurteilen Sie besser selbst.

Die Neuerungen für 2017

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) hat einige Änderungen zur Folge. Ab dem Steuerjahr 2017 gelten eine verlängerte Frist für Steuererklärungen und ein festgelegter Verspätungszuschlag.

Abgabefristverlängerung

Alle die ihre Steuererklärung 2017 selbst ausfüllen haben zwei Monate mehr Zeit, also bis zum 31. Juli des Folgejahres, anstatt wie bisher zum 31. Mai, diese abzugeben. Wer einen Steuerberater oder die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat der Steuerberater/der Verein bis zum 28. Februar des zweiten Folgejahres (also 2019) Zeit für die Abgabe. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einzelne Steuererklärungen auch schon vor der Frist anfordern, muss dann aber mindestens vier Monate Zeit gewähren, um die Jahressteuererklärung zu erstellen.

Verspätungszuschlag

Ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird oder nicht, entscheidet immer noch der Finanzamtsangestellte. Die Neuerung ist, dass er dies nicht mehr tun darf, wenn der Abgabetermin eingehalten wird und nur noch nach einer festgelegten Formel. Diese Formel zur Berechnung des Verspätungsbußgeldes lautet: für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25  % der Steuernachzahlung, mind. Aber 25  EUR pro Verspätungsmonat.

Steuererklärung bald ohne Papier und Sacharbeiter?

Wenn es nach Finanzminister Wolfgang Schäuble geht, hat der gute alte Mantelbogen als Formular der Steuerklärung bald in Papierform ausgedient. Soweit ist es aber noch nicht und wer lieber per Hand die Formulare ausfüllt, kann dies auch erst mal weiterhin tun.

Einkommensteuererklärungen, die über das Elsterformular online eingehen, sollen zukünftig so weit wie möglich automatisiert geprüft werden. Nur für Stichproben und bei Auffälligkeiten wird dann noch manuell von Sachbearbeitern des Finanzamts kontrolliert. Welche Fälle auffällig sind und somit manuell geprüft werden müssen, wird durch ein Risikomanagementsystem ausgefiltert. Arbeitgeber, Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherungen, Banken etc. übermitteln schon heute die meisten Daten online direkt an das Finanzamt.

Für die Zukunft ist geplant, dass auch die Belege und Erläuterungen zur Steuererklärung online verschickt werden können. Später soll sogar der gesamte Schriftverkehr online abgewickelt werden. Wenn der Steuerzahler es erlaubt, gibt es dann auch den Steuerbescheid online und nicht mehr per Post.

Belege behalten, aber nicht mehr schicken

2018 sollen alle Steuererklärungen ohne Belege auskommen. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.

Der Steuererstattungsrechner

Wie hoch die für Sie zu erwartende Steuererstattung ungefähr ausfallen wird, zeigt Ihnen der Hilfreiche-Tools-Steuerrechner. Geben Sie dafür einfach nur die folgenden Daten ein und klicken Sie auf „Berechnen“:

  • Bruttojahresgehalt inkl. extra Einkünfte
  • Steuerklasse
  • Anzahl Ihrer Kinder
  • Kinderbetreuungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen
  • Spenden
  • Bundesland
  • Einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz in km
  • Ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht

Unser Erstattungsrechner für Ihre Steuer trägt automatisch alle Pauschalbeträge für Werbungskosten u.  Ä. ein und gibt Ihnen einen ungefähren Wert, den Sie erwarten können.

Steuererklärung, Formular per Hand, Elster oder wie?

Zunächst mal sei gesagt, dass ein Steuerberater nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Schnitt sitzt ein Arbeitnehmer etwa einen vollen Tag an seiner Steuererklärung. Die kostenlosen Varianten sind die Steuererklärung per Hand, die zunehmend vom Aussterben bedroht ist und bald abgeschafft werden wird, und die Online-Variante per Elster. Das Ausfüllen mit dem reinen Elster-Programm ist fast ebenso kompliziert wie das Einkommensteuergesetz (EStG) und per Hand. Außer den umständlichen Erläuterungen zu den einzelnen Feldern der Elsterformulare mit jeder Anlage gibt es keinerlei Hilfestellung.

Beratung beim Finanzamt

Das Finanzamt ist eine kostenlose Hilfe, an die kaum jemand denkt. Wenn Sie Unsicherheiten über Freibeträge, Pauschalbeträge und wo Sie welche Angabe in das Steuererklärungsformular eintragen sollen, haben, reicht ein Besuch beim Finanzamt. Ohne Termin, mit etwas Wartezeit, müssen alle Mitarbeiter jedes Finanzamts in Deutschland kostenlos Auskünfte über die Einkommensteuer und alle nötigen Anlagen erteilen, Ausfüllberatung geben und Fragen beantworten. Auf Tipps zum Steuersparen brauchen Sie hier allerdings nicht zählen.

Steuererklärungssoftware und Lohnsteuer-Hilfe-Organisationen

Mit einer einfachen Steuererklärungssoftware, für 15 bis 30 Euro kann, eine einfache Lohnsteuererklärung problemlos erstellt werden. Noch letztes Jahr gab es einige Probleme für Mac-User, die aber bei den meisten Steuerprogrammen jetzt behoben wurden. Noch sind nur die Programme 2016 für das Steuerjahr 2015 erhältlich, aber beginnend im Dezember, spätestens jedoch Anfang 2017, sollte es diese Software geben:

Software Hersteller Leistungen Preis (Stand
November 2016)
Smartsteuer 2017 Lexware
  • Keine Installation nötig
  • Online-Speicherung der Daten
  • Viele Steuertipps
  • Übermittlung des Mantelbogens und aller Anlagen via verschlüsselter Elster-Schnittstelle
ca. 15 EUR
Taxman 2017 Lexware
  • Bequeme Führung durch alle Steuerformulare
  • Viele Steuertipps
  • Online-Hilfestellungen wie Musterbriefen und Rechner
  • Varianten für Selbstständige/Freiberufler und Rentner erhältlich
  • Enthält einen Belegmanager
ca. 30 EUR
WISO Steuer:Sparbuch 2017 Buhl Data Service
  • Bequeme Führung durch alle Steuerformulare
  • Nützliche Hilfestellungen
  • Auf für Apple-Produkte geeignet
  • Cloudspeicher
ca. 25 EUR
Steuersparerklärung 2017 Akademische Arbeitsgemeinschaft
  • Bequeme Führung durch alle Steuerformulare
  • Nützliche Hilfestellungen
  • Auf für Apple-Produkte geeignet
ca. 30 EUR
QuickSteuer Deluxe 2017 Lexware
  • Bequeme Führung durch alle Formulare
  • Viele Steuertipps
  • Online-Hilfestellungen wie Musterbriefen und Rechner
  • Enthält einen Belegmanager
ca. 15 EUR

Lohnsteuerhilfevereine

Wer mit der Benutzung von Software Probleme hat, oder einfach lieber jemanden haben möchte, der ihm das abnimmt, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein, der auch Lohnsteuerberatungsstellen genannt wird, wenden. Diese kostengünstigen Alternativen sind in fast jeder Stadt zu finden. Eine Mitgliedschaft kostet meistens nicht mehr als 50  Euro pro Jahr.

Wann sich der Steuerberater lohnt

Je komplexer Ihr Steuerfall ist, desto mehr spricht für den Gang zum Steuerberater. Ein Tagessatz eines Steuerberaters liegt in der Regel bei 500  Euro und mehr. Besonders kostspielig wird es, wenn Sie von dem Steuerberaterbüro auch Ihre Buchführung erledigen lassen. Für Arbeitnehmer und Rentner ist dies fast immer unverhältnismäßig teuer, da sie die Kosten nicht absetzen können. Hier bietet sich eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein, auch Lohnsteuerberatungsstellen genannt, an.

Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Diese Gruppe kann die Rechnung des Steuerberaters vollständig als Werbungs- oder Betriebskosten absetzen. Außerdem ist die Einkommenssteuererklärung für Selbstständige und Freiberufler auch nicht so stark vereinfacht, wie die Steuererklärung der Arbeitnehmer und sie können den Dienst der Lohnsteuerhilfevereine nicht in Anspruch nehmen.

Steuertipps Ihres Steuererstattungsrechners

Wer keinen Steuerberater hat, zahlt oftmals drauf, indem er aus Unwissenheit darauf verzichtet viele Posten abzusetzen, die man pauschal oder mit Quittungen in die Steuererklärung als Steuerminderung eintragen kann. Das betrifft nicht nur Angestellte, sondern auch Beamte, Selbstständige bzw. Freiberufler und Rentner. Wenn Sie nichts angeben, rechnet das Finanzamt pauschal 1000  Euro als Werbungskostenpauschale. Wenn man die Werbungskosten jedoch aufschlüsselt, kommen fast alle Steuerzahler über diesen Betrag hinaus. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung können Sie schnell eine Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro erhalten.

Das können Sie als Angestellter und Beamter in Ihrer Steuererklärung absetzen:

Fahrtkosten
  • Einfacher Weg zur ersten Arbeitsstätte pro Arbeitstag pro km 30 Cent
  • max. 4500 Euro im Jahr – es gibt Ausnahmen
  • Pauschale-km-Abrechnung benötigt keine Belege
  • Bei mehr als einem Arbeitsort können für Hin- und Rückfahrt zur zweiten Stelle für beide Strecken je km 30 Cent abgesetzt werden, da es als Dienstreise betrachtet wird
PKW zur Fahrt zur Arbeitsstätte
  • Bei mind. 90 % beruflicher Nutzung des Pkws, können alle Kosten des Fahrzeugs abgesetzt werden

  • Ein Fahrtenbuch ist zwar keine Pflicht, wird aber, zur Beweispflicht, angeraten
Arbeitsmittel
  • Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Laptops, Büromöbel oder auch Fachbücher
  • 90 % beruflich genutzte Arbeitsmittel sind voll absetzbar
  • Bei weniger als 90 % können bis zu 50 % abgesetzt werden
  • Die Belege müssen vorliegen

  • Bei Anschaffungen im Wert von bis zu 410 Euro netto sind diese sofort absetzbar. Liegt der Preis darüber, wird über drei bis fünf Jahre abgeschrieben

  • In einigen Berufen (z. B. bei Uniformträgern) sind auch die Kosten für die chemische Reinigung absetzbar
Telefon-, Mobiltelefon- und Internetkosten
  • Ohne Nachweis des beruflichen Anteils, können 20 %, maximal aber 20 Euro pro Monat abgesetzt werden

  • Mit Nachweis auch in tatsächlicher Höhe
Home-Office
  • Bei Arbeitnehmern und Jobsuchenden bis zu 1250 Euro im Jahr, wenn kein anderer Arbeitsplatz existiert

  • Wird die Tätigkeit nur von Zuhause ausgeführt oder in einem außerhäuslichen Arbeitszimmer, wird die tatsächliche Höhe voll anerkannt

  • Wenn sich Ihr Arbeitszimmer in einer Immobilie befindet, die Ihnen gehört, können Sie die Kosten für Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung anteilig geltend machen
Büromöbel
  • Selbst wenn ein Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt wird, können Büromöbel als Werbungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden
Zweitwohnsitz
  • Wenn sich die Fahrt zum Arbeitsplatz um mind. 50 % verkürzt, können Fahrt-, Umzugs-, Renovierungs- und Maklerkosten absetzen. Auch Einrichtungskosten sind dann absetzbar, wobei keine Luxusartikel dazu gehören

  • Eine Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung ist auch absetzbar

  • Mietkosten werden bis max. der durchschnittlichen Miete für eine 60 qm Wohnung am Arbeitsort erstattet
Verpflegungsmehraufwendungen und Spesen auf Dienstreisen
  • Eintägige Dienstreisen von mind. 8 Stunden Dauer im Inland werden mit einen Pauschbetrag von derzeit 12 Euro abgegolten

  • Bei mehrtägigen Dienstreisen gibt es einen täglichen Pauschbetrag ohne Mindestdauer von 24 Euro pro Tag. Anfallende Übernachtungskosten können mit 20 Euro pro Nacht abgesetzt werden

  • Im Ausland sind die Sätze höher und je nach Land unterschiedlich

  • Wer Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber erhält, muss den Spesenbetrag um diese anteilig kürzen
Aus- und Fortbildungskosten
  • Eine berufliche Erstausbildung gehören für das Finanzamt zu den Ausgaben der privaten Lebensführung und nur bis 6000 Euro im Jahr als Sonderausgabe abziehbar

  • Eine berufliche Fortbildung kann voll als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden, hierzu zählen auch nötige Sprachkurse

  • Auch eine Umschulung, Promotion nach dem Erststudium oder eine zweite Ausbildung gelten als Fortbildung und sind voll absetzbar, wenn ein berufsbezogener Zusammenhang besteht
Gewerkschafts-, Verbands-, Vereinigungs- und Vereinsbeiträge
  • Sofern sie in beruflichem Kontext stehen, sind sie voll absetzbar
Spenden
  • Wenn Sie eine rechtmäßige Spendenquittung erhalten haben, sind Spenden, die bis zu einem Betrag der 20 % Ihres Jahreseinkommens nicht übersteigen darf, als Sonderausgabe abzugsfähig. Eine Ausnahme bilden Parteienspenden

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Z. B. eine Haushaltshilfe (sozialversichert mit einem Verdienst über 450 Euro) oder Hausmeister- und Handwerkerleistungen (nicht bei Zahlung in bar bis zu 20 % des Lohns)

 

Das können Sie zusätzlich zu denen, die ein Angestellter absetzen kann, alsSelbstständiger/Freiberufler in Ihrer Steuererklärung absetzen:

 

Bewirtung Wenn die Bewirtung der Sicherung der Einkommensquelle dient (Kunden, Interessenten, Partner oder Mitarbeiter) sind es Betriebsausgaben
Geschenke Geschenke bis 35 Euro pro Jahr und Person an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter können abgesetzt werden
Sonderabschreibung Unternehmer mit einem Betriebsvermögen bis 235.000 Euro können 20 % der Anschaffungskosten innerhalb von 5 Jahren nach Kauf abgeschrieben werden
Investitionsabzugsbetrag (IAB) Vor einer Investition können Anschaffungskosten zu 40 % steuermindernd in drei Jahren vor der Investition geltend gemacht werden
Rücklagen Rücklagen oder Rückstellungen können gebildet werden
Private Altersvorsorge Bis zu 40.000 Euro können als Vorsorgeaufwendungen pro Jahr geltend gemacht werden
Versicherungen und ärztliche Kosten Sofern die Versicherungen berufs- und/oder unternehmensbezogen sind, sind diese abzugsfähig. Bei Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente z. B. bei einer Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung sind diese auch absetzbar
Kosten für den Steuerberater Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie zur Gewinnermittlung dienen

Rentner können die folgenden Posten absetzen:

  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Parteibeiträge
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Rechnungen von Rentenberatern
  • 20  % der Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Haushaltshilfe (sozialversichert mit einem Verdienst über 450 Euro) oder Hausmeister- und Handwerkerleistungen (nicht bei Zahlung in bar bis zu 20  % des Lohns)
  • Versicherungsbeiträge
  • Gesundheitskosten
  • Werbungskosten für den Lebensraum (z.  B. Instandsetzungskosten, Betriebskosten)

Welches Finanzamt ist zuständig?

Grundsätzlich ist für Sie das Finanzamt zuständig, in dessen Stadtteil/Bezirk Sie zur Zeit der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Wenn Sie mehr als einen Wohnsitz haben, ist die Zuständigkeit von Ihrem Familienstand abhängig. Bei Ledigen ist es das Finanzamt am Ort, an dem Sie sich hauptsächlich aufhalten. Bei Verheirateten ist es das Finanzamt, wo die Familie sich hauptsächlich aufhält.

Hilfreiche Links für Sie:

Das für Sie zuständige Finanzamt suchen: http://finanzamt.de
Die Steuererklärungsformulare für 2016 wird es im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung voraussichtlich ab etwa Mitte Januar 2017 geben. Sämtliche Formulare für die Steuererklärungsformulare für 2016 wird es im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung geben: http://www.justiz.de/formulare/index.php
Steuerberater finden: http://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen

Wichtig: Der Steuererstattungrechner sowie alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben wir zwar gründlich recherchiert, aber wir erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Angebot ersetzt keine Beratung durch einen Angestellten des Finanzamts oder einen Steuerberater! Hilfreiche-Tools.de kann und darf auch keine steuerliche Beratung durchführen. Wir beantworten gerne Fragen zu der Handhabung unseres Steuererstattungsrechners, übernehmen jedoch keinerlei Haftung, Verantwortung und Gewährleistung für die Ergebnisse.